Zehn wertvolle Steuertipps für selbständige Ärzte
1. Fortbildungskosten:
Erfassen Sie unmittelbar alle gefahrenen Kilometer, die Zeit der Abwesenheit von Wohnung oder erster Tätigkeitsstätte sowie Hotelkosten auf. Das Gleiche gilt für Kongresskosten, Fahrten zu Geschäftspartnern u.a. …
2. PKW-Nutzung:
Ob reale PKW-Kosten oder ein pauschale Kilometergeldabrechnung, eine Beurteilung was günstiger ist, ergibt sich grundsätzlich aus Ihrem Nutzungsverhalten und muss individuell abgestimmt werden. Dabei spielt der Fahrzeugtyp eine große Rolle, also ob Sie einen Verbrenner, einen Hybrid oder ein E-Auto fahren. Gerne berät unsere Steuerberatung in Dresden Sie in diesen Fragen.
3. Praxisabgabe an die Kinder:
Nutzen Sie optimal den ermäßigten Steuersatz, um die Steuerbelastung in Ihrer Familie gering zu halten. Dabei halten Sie sich natürlich stets an die gesetzlichen Vorschriften. Als Steuerberatung für Heilberufe sind wir der richtigen Ansprechpartner.
4. Große Anschaffungen sind geplant:
Bilden Sie schon in den Vorjahren gewinnmindernde Rücklagen, damit die Steuerlast verteilt bzw. optimiert wird. Vertrauen Sie auf die jahrzehntelange Erfahrung unserer Steuerkanzlei in Dresden.
5. Praxiskauf und Immobilienkauf:
Setzen Sie gekonnt Eigenkapital und Fremdkapital so ein, dass ein Maximum an Steuerersparnis entsteht. Als Steuerberater für Ärzte stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
6. Krankenversicherungsbeiträge:
Ziehen Sie die Zahlung für das Folgejahr vor und mindern so periodenübergreifend Ihre Steuerbelastung.
7. Hochzeit:
Sie wollen heiraten und haben somit Anspruch auf das Ehegattensplitting und nutzen die Vorteile daraus. Ziehen Sie Ihre Hochzeit vor, um den Vorteil früher zu erhalten.
8. Schenkung:
Nutzen Sie die 10 Jahresfrist, um Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu mindern. Übertragen Sie Vermögenswerte, die über die steuerlichen Freibeträge reichen, zu Lebzeiten. Gerne können Sie sich in unserer Steuerkanzlei in Dresden über das Procedere informieren.
9. Elterngeld:
Sie planen Nachwuchs. Verheiratete sollten einen Steuerklassenwechsel in Erwägung ziehen, um so die Basis für die Elterngeldberechnung zu erhöhen.
10. Verluste:
Gehen nicht verloren, sondern werden vorgetragen oder können zurückgetragen werden. Als Steuerberater für Heilberufe stehe ich Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Gehen Sie auf Erfolgskurs.
Handeln Sie jetzt und nehmen Sie unsere steuerliche Beratung für Selbstständige in den Heilberufen in Anspruch! Melden Sie sich für ein Erstgespräch bei uns, damit wir die für Sie wichtigen Dinge besprechen können.